Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 - 5 K 2514/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Fahrten zu Orchesterproben keine Fortbildungskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungen für Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben als Fortbildungskosten und damit als abzugsfähige Werbungskosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG §§ 9 Abs. 1 S. 1,12 Nr. 1 S. 2
Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben als Fortbildungskosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben als Fortbildungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Aufwendungen für Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben keine Fortbildungskosten und deshalb auch keine Werbungskosten.
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fahrten zu Orchesterproben
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Beurteilung der Aufwendungen eines Musiklehrers für Fahrten zu Orchesterproben als Werbungskosten
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben als Werbungskosten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben keine Fortbildungskosten und deshalb auch keine Werbungskosten
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben keine Fortbildungskosten und deshalb auch keine Werbungskosten
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben keine Fortbildungskosten und deshalb auch keine Werbungskosten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Fortbildungskosten
- ABC der Aus- und Fortbildungskosten
- Einzelfälle
- Lebensführungskosten
- Mischkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 - 5 K 2514/10
Nach dem Grundsatzurteil des BFH vom 21. September 2009 (GrS 1/06) sei in diesen Fällen ein Werbungskostenabzug insgesamt zu versagen.Auch bei Anwendung der Grundsätze, die der BFH in seinem Beschluss vom 21. September 2009 (GrS 1/06 BFHE 227, 1; BStBl. II 2010, 672) entwickelt hat, lässt sich keine bzw. allenfalls eine unbedeutende berufliche Veranlassung der streitigen Fahrten des Klägers nach H feststellen:.
- BFH, 24.02.2011 - VI R 12/10
Werbungskosten bei einem Sprachkurs im Ausland
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 - 5 K 2514/10
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH gehören hierzu auch (Fort-)Bildungsaufwendungen, sofern sie beruflich veranlasst sind ( BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 12/10, BFHE 233, 123; BStBl. II 2011, 796 m.w.N.). - BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 - 5 K 2514/10
Auch der "tatsächliche Verwendungszweck" der Aufwendungen (zu dessen Maßgeblichkeit siehe BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 53/09, BFHE 230, 317; BStBl. II 2011, 723) lag - jedenfalls nahezu vollständig - beim Orchester in H:. - BFH, 22.06.2006 - VI R 61/02
Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 - 5 K 2514/10
Für die Frage, ob die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, einem Kurs oder einem Lehrgang im Einzelfall beruflich oder privat veranlasst ist, können äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) für die im Einzelfall maßgebliche Veranlassung herangezogen werden (BFH-Urteil vom 22. September 2006 VI R 61/02, BFHE 2013, 566; BStBl. II 2006, 782). - BFH, 18.10.2007 - VI R 62/04
Werbungskostenabzug; Grundschullehrerin
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 - 5 K 2514/10
Im Übrigen sei dem BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 (VI R 62/04, BFH/NV 2008 S. 358) zu entnehmen, dass Ausbildungs- bzw. Kursinhalte in einem konkreten Zusammenhang mit der Berufstätigkeit eines Lehrers stünden, wenn die im Kurs erworbenen Kenntnisse bei der Erfüllung des konkreten Bildungsauftrags des Lehrers verwendbar seien.